Zuger Innovationspreis 2016

Seit dem 16. Mai 2016 bereits können sich Zuger Unternehmen für den diesjährigen Innovationspreis des Kantons Zug bewerben. Der Preis ist mit 20.000 Franken dotiert. Jetzt pressiert es, denn der Anmeldeschluss endet am 19. August 2016!

Zug am Zuger See. Copyright Foto: Th. Matla 2016
Zug am Zuger See. Copyright Foto: Th. Matla 2016

Angesprochen sind Firmen auf dem Wirtschaftsplatz Zug, die mit innovativen und volkswirtschaftlich, sozial oder ökologisch sinnvollen Dienstleistungen oder Produkten neue Arbeitsplätze geschaffen haben oder bestehende Arbeitsplätze erhalten konnten. Bewerbende Unternehmen müssen ihren Firmensitz als Hauptsitz oder Niederlassung im Kanton Zug haben. Die Bewerbung erfolgt auf höchstens einer DIN-A4-Seite, auf der die Bewerber/innen ihr Modell, Produkt, Projekt oder ihre Dienstleistung vorstellen. Dabei sind Angaben über Arbeitsplätze (neu geschaffene oder erhaltene) sowie die Grössenordnung des investierten Kapitals aufzuführen. www.zg.ch/innovationspreis

Der Zuger Innovationspreis soll dem Wirtschaftsraum Zug weitere Impulse geben. Zug ist ein Top-Standort für viele Unternehmen, die hier ihren Firmensitz haben. Mit dem Preis will der Zuger Regierungsrat diese Attraktivität langfristig erhalten und die positiven Rahmenbedingungen weiterentwickeln.

Der Preis wird vom Regierungsrat auf Antrag einer Jury und im Rahmen des «Zuger Innovationstags» am 10. November 2016 im Lorzensaal Cham überreicht.


Autor: Thomas Matla, tm(at)bellone-franchise.com, www.bellone-franchise.com 

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