«Muss ich denn wirklich eine Marke anmelden?»

Diese Frage höre ich oft in unseren Beratungen und Workshops, meist mit dem Zusatz: «Wir haben uns doch schon unsere Domain gesichert.» Ganz klare Antwort:

«Ja, als Franchisegeber:in solltest du unbedingt deine Marke schützen lassen! Und zwar für alle Kategorien, die für dein Unternehmen relevant sind. Normal sind drei Kategorien in der Markenanmeldung enthalten. Du solltest sie für die Regionen, in denen du aktiv bist oder zeitnah sein wirst, anmelden. Letztendlich lizenzierst du mit deinem Franchise-Vertrag dein Geschäftskonzept und deine Marke!» Aber eins nach dem anderen.

«PRAXISBUCH FRANCHISING - schnelles Wachstum mit System», Bellone/Matla, Redline Verlag © Bellone Franchise Consulting GmbH
«PRAXISBUCH FRANCHISING - schnelles Wachstum mit System», Bellone/Matla, Redline Verlag © Bellone Franchise Consulting GmbH

Als Franchisegeber:in hast du ein Geschäftskonzept entwickelt. Du hast es an einem oder an mehreren Standorten so erprobt und verbessert, dass du es guten Gewissens Franchisenehmer:innen gegen ein Entgelt (Einstiegs- und Nutzungsgebühren) zur Verfügung stellen kannst. Die Franchisenehmer:innen glauben an dein erprobtes Geschäftskonzept und investieren in dieses für ihr eigenes erfolgreiches Unternehmertum. Sie bauen sozusagen ihre Existenz auf dein Geschäftskonzept auf. Nur, was sollen und können sie tun, wenn die Konkurrenz Angebote unter dem gleichen Namen, Claim oder Erscheinungsbild in den Markt bringt, vielleicht sogar mit einem Standort ganz in der Nähe. Kopieren ist ja mittlerweile zu einem gängigen Marktproblem geworden. Wie können sie sich differenzieren?

Thomas Matla, Diplom-Kommunikationswirt, Franchise- und Lizenz-Experte, Dozent und Buchautor © Bellone Franchise Consulting GmbH
Thomas Matla, Diplom-Kommunikationswirt, Franchise- und Lizenz-Experte, Dozent und Buchautor © Bellone Franchise Consulting GmbH

Der einfachste Weg ist der, einen eigenen Markennamen zu nutzen. Dieser muss eingetragen sein, für nationale Marken in der Schweiz zum Beispiel beim «IGE Institut für geistiges Eigentum», in Deutschland beim «dpma Deutschen Patent und Markenamt». Internationale Marken müssen bei der «WIPO World Intellectual Property Organization» eingetragen werden. Erst durch den Eintrag, also die Bestätigung der entsprechenden Stelle, kann der Name auch an die Franchisenehmer:innen lizenziert werden. Erst dadurch kann eine produktunabhängige Monopolisierung des Franchiseangebotes erfolgen und die Konkurrenz auf Abstand gehalten werden. Denn, nutzt jemand dann den Markennamen oder das Markenerscheinungsbild, kann er auf Unterlassung abgemahnt werden.

 

Übrigens, so neu ist die Differenzierung durch eine Marke nicht. Die Siegelnutzung gab es schon 3.000 Jahre vor Christi und Wasserzeichen als Papiermarken bereits 1282. 1875 wurde in Deutschland das erste Markenschutzgesetzt erlassen. Die erste angemeldete Marke war 1875 die «Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen» (Bildmarke Schwerter). 1876 folgte die Anmeldung der Marke «Milka», gefolgt 1879 von «Faber-Castell», 1886 «Coca-Cola» und 1887 «Maggi». Die Geburtsstunde des Schweizer Eidgenössischen Amtes für gewerbliches Eigenthum schlug am 15. November 1888.

 

Blog-Artikel von Thomas Matla, Bellone Franchise Consulting GmbH, Zug/Schweiz. Thomas Matla ist Experte für Franchising und Lizenzierung mit dem Spezialgebiet «Marke», Dozent bei swiss distribution (vormals Schweizer Franchise Verband) sowie Fachbuch- und Sachbuch-Autor.